Verletzen Anti-Dopingtests die Persönlichkeitsrechte?

In diesen Tagen wird in Lüttich vor Gericht die Grundsatzfrage geklärt, ob Anti-Dopingkontrollen auässerhalb von Wettkämpfen rechtlich abgesichert sind. Die Antwort des Gerichts könnte die gängige Praxis der Dopingjäger im Keim ersticken. Kläger ist der Radprofi Andrei Kascheschkin, dem mit einer Kontrolle während seines Türkei-Urlaubes  Blutdoping nachgewiesen wurde. Da sich der Rechtsstreit in der ersten Instanz befindet, ist von einem langen juristischen Weg auszugehen, ehe ein verbindliches Urteil gefällt wird.

Beobachter gehen jedoch davon aus, dass Kascheschkin gute Chancen auf Erfolg haben dürfte und dass daher die Verbände mit ihren Forderungen nach sogenannten gläsernen Athleten vorsichtig sein müssen.

Glaubt man den aktuellen Diskussionen unter Sportrechtlern, wird die aktuell mitunter hysterisch anmutende Jagd auf Doping-Sünder künftig empfindlich eingeschränkt. "Wenn den Athleten solche Fußfesseln angelegt werden und die Sportler immer und überall für Kontrollen zur Verfügung stehen müssen, dann verstößt das meines Erachtens gegen Persönlichkeits- und Menschenrechte", sagte P. Lehner, ein Sportanwalt aus Heidelberg, gegenüber dem ZDF. 

Er plädiert für einen engen zeitlichen Rahmen, in dem Kontrollen nur für eine bestimmte Stunde pro Tag möglich seien und der Athlet damit nicht mehr potentiell 24 Stunden am Tag unter Beobachtung steht.

Das Urteil wird zum Ende der Woche erwartet.